Ordnungsamt
Verkehrsabteilung


Aufgaben:

In eigener Zuständigkeit können verkehrsregelnde Maßnahmen aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs angeordnet, die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken beschränkt oder verboten und der Verkehr umgeleitet werden.


Zur Verkehrslenkung und -sicherung gehören alle verkehrsregelnden Maßnahmen. Diese können z.B. sein:
Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen, Vorfahrtsregelungen, Halt- und Parkverbote, Fußgängerüberwege, Knotenpunkten mit und ohne Lichtzeichenanlagen, innerörtliche Hinweise zu öffentlichen und privaten Einrichtungen, Anordnung von Tempo-30-Zonen, verkehrsberuhigten Bereichen und Fußgängerzonen, die Sicherung der Schulwege.


Für die Sicherung von Arbeitsstellen an und auf Straßen werden vorübergehende verkehrsrechtliche Anordnungen und Sondernutzungserlaubnisse erteilt.


Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnisse zu den Vorschriften und Regeln der StVO

Anschrift
Ordnungsamt
Postfach 2540
D 72015 Tübingen

Telefon
07071/204-615

Fax
07071/204-432

Büros
Wilhelmstraße 24
3. OG

Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 7.30 - 12.00 Uhr, Dienstag 7.30 - 18.00 Uhr

Termine
nach Vereinbarung